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   OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06   

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https://dejure.org/2007,6837
OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06 (https://dejure.org/2007,6837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.05.2007 - 26 Sch 20/06 (https://dejure.org/2007,6837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Mai 2007 - 26 Sch 20/06 (https://dejure.org/2007,6837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059
    Schiedsverfahren: Unzulässiger Aufhebungsantrag gegen Zwischenschiedsspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufhebungsantrag gegen Zwischenschiedsspruch zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs; Vorliegen einer vollständig oder in einem abtrennbaren Teil abschließenden Entscheidung des Schiedsgerichts; Abtrennbarkeit einer Schiedswiderklage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufhebungsantrag gegen Zwischenschiedsspruch unzulässig! (IBR 2007, 1325)

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2007, 278
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1953 - II ZR 170/52

    Schiedsspruch mit Aufrechnungsvorbehalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
    Dagegen fallen darunter nicht sogenannte Zwischenschiedssprüche, die nur einzelne Fragen, wie die Zulässigkeit der Schiedsklage, materiellrechtliche vorgreifliche Anspruchsmerkmale oder den Grund der mit der Schiedsklage geltend gemachten Forderung betreffen, jedenfalls, wenn das Schiedsgericht noch über die Höhe der Forderung zu entscheiden hat (BGHZ 10, 325, 327; LAG Baden-Württemberg, Betriebsberater 1960, 1021; österreichischer OGH IPrax 1994, 138, 140; Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 1039 Rdn. 4; Münch in: Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 1056 Rdn. 5; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1042 Rdn. 38; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1059 Rdn. 13; Schwab/Walter, Schiedsgerichtsbarkeit, 7. Aufl., Kap. 18 Rdn. 10 und Kap 26 Rdn. 5 zur fehlenden Möglichkeit der Vollstreckbarerklärung).

    Dabei kann der hier vorliegende Fall eines Grundurteils nicht - worauf die Antragstellerin hinaus will - anders behandelt werden als ein Schiedsspruch unter Vorbehalt der Entscheidung über eine Aufrechnung des Schiedsbeklagten (so in der Sache BGHZ 10, 325).

  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
    Eine solche Abhängigkeit besteht beispielsweise dann, wenn die Entscheidung über den Reststreit zumindest eine Vorfrage des erledigten Teils umfasst (BGH NJW-RR 2003, 303; Zöller/Vollkommer, § 301 Rdn. 7).
  • BGH, 22.07.2004 - VII ZR 232/01

    Zulässigkeit eines Teilgrundurteils hinsichtlich der Widerklage bei Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
    Das gilt insbesondere auch für das Verhältnis von Klage und Widerklage (z. B. BGH NJW-RR 2005, 22; Zöller/Vollkommer, a. a. O. Rdn. 9a).
  • RG, 27.03.1942 - VII 113/41

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06
    Zu Unrecht beruft sich die Antragstellerin auch auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 169, 52, 53. Dort hatte das Reichsgericht nicht nur die Vollstreckbarerklärung, sondern auch den Gegenantrag auf Aufhebung eines Schiedsspruches abgelehnt, mit dem nur über das Vorliegen eines für den Erfolg der Schiedsklage erforderlichen Umstandes entschieden worden war.
  • OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

    Den gegen diesen Schiedsspruch gerichteten Aufhebungsantrag hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 10.05.2007 (26 Sch 20/06) zurückgewiesen.
  • BGH, 25.06.2020 - I ZB 108/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung des Teilschiedsspruchs; Vorliegen eines

    Die Bindungswirkung nach dieser Vorschrift, die im Schiedsverfahren entsprechend anwendbar ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, SchiedsVZ 2007, 278, 279 [juris Rn. 39]; Althammer in Stein/Jonas aaO § 318 Rn. 5; BeckOK.ZPO/Elzer, 36. Edition [Stand 1. März 2020], § 318 Rn. 4; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - III ZB 35/06, WM 2007, 1050 Rn. 5), erstreckt sich nur auf die Entscheidung selbst, nicht aber auf Elemente des Schiedsspruchs wie tatsächliche und rechtliche Vorfragen (vgl. Althammer in Stein/Jonas aaO § 318 Rn. 20 mwN).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2019 - 26 Sch 2/19

    Antrag auf teilweise Aufhebung eines Schiedsspruchs

    In einer früheren Entscheidung des Senats wurde ein teilweiser Aufhebungsantrag wegen eines nicht im Sinne von § 301 ZPO abgrenzbaren Teils als unzulässig erachtet (Beschluss vom 10.05.2007, Az.: 26 Sch 20/06 = SchiedsVZ 2007, 278, 279; vgl. aber auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 24.07.2014, Az.: 26 Sch 28/13 , zitiert nach BeckRS sowie BGH, Beschluss vom 14.02.2019, Az.: I ZB 33/18).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

    Soweit der Senat in einer früheren Entscheidung aus dem Jahr 2007 (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.05.2007, Az.: 26 Sch 20/06) einen gegen einen Teil-Schiedsspruch gestellten Aufhebungsantrag als bereits unzulässig abgewiesen hat, weil es an der Abtrennbarkeit des Streitgegenstandes i.S.v. § 301 ZPO fehle, findet sich in dieser Entscheidung keine Begründung für die Annahme, § 301 ZPO gelte unmittelbar auch für das Verfahren vor dem Schiedsgericht und ziehe deshalb bei Fehlen seiner Voraussetzungen per se einen Mangel des schiedsrichterlichen Verfahrens nach sich.
  • OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Den gegen diesen Teil-Schiedsspruch gerichteten Aufhebungsantrag der Antragstellerin wies der erkennende Senat mit Beschluss vom 10.05.2007 (Az.: 26 Sch 20/06) zurück.
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